Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft als letzte Alternative

Wer mit den Leistungen oder Beitragshöhen seines privaten Versicherers nicht mehr einverstanden ist, hat natürlich stets die Option der Kündigung, um hiernach bei einem anderen Unternehmen der PKV bessere Konditionen vorzufinden. Unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist oder im Rahmen des Sonderkündigungsrechts bei einer Beitragserhöhung kann hier schnell ein besserer Leistungsschutz oder eine Absenkung des Monatsbeitrags erreicht werden.

Der komplette Versicherungswechsel ist vor allem jüngeren Mitgliedern der PKV anzuraten, die ihren Vertrag mit einem privaten Versicherer ab dem Jahr 2009 abgeschlossen haben. Der Grund hierfür ist die anteilige Mitnahme der sogenannten Anwartschaften, also der individuell angesparten Summe von Versicherungsbeiträgen, welche die Behandlungskosten zu einem späteren Lebensalter auffangen sollen. Gerade bei Versicherten mit einem Basistarif stellt der Wechsel gar keine, finanzielle Benachteiligung dar, da sich das Leistungsspektrum dieser Tarifform bei sämtlichen Gesellschaften gleich gestaltet.

Älteren Versicherungsnehmern ist im Umkehrschluss der umfassende Wechsel des Versicherungsanbieters weniger anzuraten, da hier der Verlust der über Jahrzehnte hinweg angesparten Anwartschaften die Ersparnisse bei den Monatsbeiträgen kaum mehr auffangen dürfte. Dieser endgültige Schritt sollte dann nur in Betracht gezogen werden, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer komplett zerrüttet ist oder ein unabhängiger Vergleich eine massive Benachteiligung des Versicherungsnehmers bei den Leistungen oder Kosten für den PKV-Schutz eines Anbieters ans Tageslicht bringt.

 

PKV Tarifoptimierung →

WIDGE.de hilft bei dem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft - jetzt kostenlos und unverbindlich mehr Informationen anfordern!