Den Basistarif als kostengünstige Alternative wählen

Seit einigen Jahren sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser orientiert sich in seinem Leistungsspektrum eher an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen und kann so im Vergleich zu vielen Volltarifen der PKV als leistungsschwächer angesehen werden. Gerade für Versicherungsnehmer, die bislang in einer gesetzlichen Krankenkasse abgesichert waren und in erster Linie zur Beitragsabsenkung den Wechsel in die PKV wünschen, spielt dieses Leistungskriterium eine eher untergeordnete Rolle. Auch für Stammversicherte mit einem umfangreicheren Volltarif ist der Wechsel in den Basistarif natürlich möglich.

Da sich in der Ausgestaltung des Basistarifs bei allen Versicherern gleich gestaltet, ist bei einer Entscheidung für den Basistarif noch nicht einmal der Wechsel des Versicherungsanbieters notwendig. Gerade wer aus einem Volltarif der PKV in den Basisschutz wechselt, kann den Wegfall zuvor gebotener Leistungen jedoch schnell bedauern, so dass in jedem Fall das Preis-Leistungs-Verhältnis ruhig und sachlich gegenübergestellt werden sollte.

Wer bereits längere Jahre bei einem privaten Versicherer seinen Krankenversicherungsschutz genießt, sollte anstelle des Basistarifs eher über den sogenannten Standardtarif nachdenken. Diese Alternative richtet sich ausschließlich an Versicherungsnehmer im Rentenalter oder ab dem Lebensalter 55, die mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigen. Das Leistungsspektrum ist zwar hier vergleichbar mit dem Basistarif, die über die Jahre angesammelten Rückstellungen etablierter Kunden wirken sich jedoch besonders positiv auf die Höhe des Versicherungsbeitrags aus.

 

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