Die gezielte Reduktion von Leistungen

Die monatlichen Kosten für einen Schutz der PKV sind eng mit den gebotenen Leistungen gekoppelt – verzichtet ein Versicherungsnehmer auf bestimmte Leistungen, kann er so seinen Monatsbeitrag entsprechend absenken. Was auf den ersten Blick völlig plausibel wirkt, löst bei manchen Versicherungsnehmern eher mulmige Gefühle aus, denn wer möchte schon gerne auf Leistungen im Krankheitsfall verzichten? Die Option ist dennoch in manchen Situationen eine lukrative und sinnvolle Alternative im Vergleich zur fortwährenden Zahlung zu hoher Versicherungsbeiträge.

Natürlich soll die Kürzung von Leistungen nicht dort ansetzen, wo existenziell wichtige Behandlungsmaßnahmen durch den Versicherer übernommen werden. Dennoch gibt es medizinische Bereiche, in denen die Abschätzung der Kosten auch für den einfachen Versicherungsnehmer möglich wird und die Überlegung auf den Verzicht dieser Leistungen berechtigt ist. Zwei klassische Bereiche sind die Kostenerstattung für den Zahnersatz sowie für Brillen und andere Sehhilfen. Bei einem genauen Blick in die Versicherungsbedingungen wird sich möglicherweise herausstellen, dass problemlos auf das teure Designergestell zu Gunsten eines geringeren Beitrags verzichten werden kann. Mit einem gesunden, natürlichen Gebiss kann zudem über viele Jahre hinweg beim Zahnersatz gespart werden, eine Zahnzusatzversicherung in späteren Jahren abzuschließen kann im Vergleich immer noch eine geringere Kostenbelastung darstellen.

Auch Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt sowie andere Vertragselemente, die eher als luxuriöse Zugaben angesehen werden können, dürften bei vielen Versicherungsnehmern verzichtbar sein. Wer mit einem Zwei- oder Dreibettzimmer zurechtkommt und keinen täglichen Besuch des Chefarztes erwartet, dürfte erstaunt sein, wie stark sich derartige Leistungen bei einem Verzicht auf die Beitragsstruktur auswirken.

 

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